Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20   

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https://dejure.org/2021,4944
OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20 (https://dejure.org/2021,4944)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2021 - 20 U 29/20 (https://dejure.org/2021,4944)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 20 U 29/20 (https://dejure.org/2021,4944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Verweisung eines Dachdeckergesellens auf die Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Bisherige Lebensstellung der versicherten Person Verweisung auf eine Vergleichstätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt (s. BGH, Urt. v. 26. Juni.2019 - IV ZR 19/18, VersR 2019, 1001 mwN), wird die bisherige Lebensstellung der versicherten Personen vor allem durch die von ihr zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprägt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, darf das vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielte Einkommen grundsätzlich nicht fortgeschrieben werden (BGH, Urt. v. 26. Juni 2019 - IV ZR 19/18, VersR 2019, 1001).

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20
    Maßgebend ist, dass die Leistungseinstellung zum 1. Dezember 2018 berechtigt war; sie hat die Leistungspflicht im konkreten Versicherungsfall beendet (vgl. BGH, Urt. v. 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15, VersR 2017, 216).
  • BGH, 08.02.2012 - IV ZR 287/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes I beim

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20
    Welche Vergleichsmethode dem Maßstab der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse am besten gerecht wird, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, Urt. v. 8. Februar 2012 - IV ZR 287/10, VersR 2012, 427).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20
    Richtig ist zwar, dass sich die Formulierung, es sei bei der Bewertung der bisherigen Lebensstellung zu berücksichtigen, wie sich die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Versicherten real darstellten, seit Jahren in den einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs findet (s. etwa BGH, Beschl. v. 23. November 2016 - IV ZR 502/15, NJW-RR 2017, 225 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20
    Maßgebend für die Bewertung der Klageanträge zu 1., 2. und 3. sind - ungeachtet einer während des Rechtsstreits vorgenommenen weiteren Bezifferung - alleine die Rückstände bis zur Klageeinreichung (§ 42 Abs. 3 GKG) und für die Zeit danach der 3, 5-fache Jahreswert der Leistungen gemäß § 9 ZPO (s. zuletzt BGH, Beschl. v. 8. Juli 2020 - IV ZR 7/20, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 168/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Die bisherige Lebensstellung ist gewahrt, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 26. Juni 2019 - IV ZR 19/18 - Rn. 17, juris = NJW 2019, 2774; OLG E-Stadt, Urteil vom 15. Januar 2021 - 20 U 29/20 - Rn. 44, juris).

    Sie knüpft weder in der Höhe ihrer Leistungen an das bei Vertragsabschluss gegebene Einkommensniveau an noch verlangt sie als nachvertragliche Obliegenheit die Anzeige etwaiger grundlegender Änderungen der Einkommensverhältnisse zur Anpassung des Versicherungsschutzes (OLG E-Stadt, Urteil vom 15. Januar 2021 - 20 U 29/20 - Rn. 51, juris).

    Eine Einbuße von bis zu 10 % ist in aller Regel als zumutbar anzusehen (vgl. OLG E-Stadt, Urteil vom 15. Januar 2021 - 20 U 29/20 - Rn. 51, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - I-24 U 4/18 - Rn. 15, juris = NJW-RR 2019, 25; OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 8 U 59/17 - Rn. 32, juris = NJW-RR 2017, 1112).

  • OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten

    (1) Die hier bestehende Spanne von gut sieben Jahren zwischen September 2013 und Oktober 2020 liegt ziemlich genau zwischen bisher entschiedenen Sachverhalten, bezüglich derer bei kürzeren Zeiträumen eine Einkommensanpassung abgelehnt wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021, Az.: 20 U 29/20, Rn. 55: gut fünf Jahre; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2020, Az.: 1 U 14/20, Rn. 41: sechs Jahre, jeweils zitiert nach juris) und längeren Spannen, bei denen man sie befürwortete (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 10 O 45/11, - zitiert nach juris -, Rn. 32: acht Jahre).
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